Wenn Sie einen Umzug organisieren wollen, ist es sehr wichtig, Ihre Gedanken genau zu sortieren, um nicht die wichtigen Dinge aus den Augen zu verlieren.
Viele notwendige Aufgaben müssen im Vorfeld schon erledigt werden um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Erst danach sollten man sich den Kleinigkeiten widmen. Dabei sollten Sie keinesfalls eine mögliche Haltverbotszone - kurz HVZ genannt- vergessen. Eine HVZ muss rechtzeitig vor dem Umzug beantragt werden um sicherzustellen, dass der Umzugswagen oder ein Lastenaufzug dort aufgestellt werden können, wo er benötigt wird. Ansonsten kann es durchaus passieren, dass sie lange auf einen freien Parkplatz warten müssen oder gar keine Möglichkeit haben, den Umzugswagen oder den Aufzug dort zu platzieren, wo sie benötigt werden.
Um eine solche unangenehme Situation zu vermeiden, sollten Sie die HVZ rechtzeitig beantragen. So müssen Sie sich um einen Parkplatz für den Umzugstag keine Gedanken machen. Die Bewilligung einer Halteverbotszone dauert je nach Stadt zwischen zwei bis vier Tagen, in manchen Gemeinden auch bis zu zwei Wochen.
Die Anlaufstellen unterscheiden sich teilweise von Stadt zu Stadt erheblich. Mögliche Varianten sind: das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt, die Stadtverwaltung oder auch das Landratsamt. Bei diesen entsprechenden Behörden erhalten Sie auch die Auskunft, wer für Ihr aktuelles Anliegen der richtige Ansprechpartner ist.
Um unnötige Wege zu vermeiden, sollten Sie sich vorab telefonisch mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen und erfragen, wer für Ihr Anliegen zuständig ist und ob Sie Ihren Antrag persönlich oder postalisch stellen sollen.
Sie möchten jemanden - vielleicht das Friendly Movers Network Team - beauftragen, für Sie eine HVZ einzurichten? Gar kein Problem! Setzen Sie sich mit uns in Kontakt und besprechen Sie mit uns Ihre Umzugsdaten, dann stehen wir Ihnen gern hilfreich zur Seite .
Bitte beachten Sie allerdings in jedem Fall, egal ob Sie jemanden beauftragen oder Ihre Halteverbotszone selbst beantragen:
Ohne behördliche Genehmigung sollten Sie niemals Halteverbotsschilder aufstellen, da dies verboten ist! Jede Gemeinde hat andere Regeln und Vorschriften um eine HVZ einzurichten, Sie sollten also keinesfalls selbst Hand anlegen.
Sofern Sie die Information erhalten, dass ein formloser Antrag in Ihrer Gemeinde genügt und Sie keine weiteren Vorgaben dazu erhalten, sollten Sie folgende Daten unbedingt angeben, um Rückfragen zu vermeiden:
Es gibt verschiedene Arten der Halteverbotszonen, daher sollten Sie im Vorfeld schon wissen, welche Form des Parkverbotes für Sie die Beste ist.
Es gibt zum einen die einfache HVZ, bei der eine Straßenseite auf einer Länge von ca. drei Metern für ein bis zwei Tage abgesperrt wird und Ihnen zur Verfügung steht.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine doppelte Halteverbotszone zu beantragen. Bei der doppelten HVZ werden beide Straßenseiten auf einer Länge von ca. drei Metern abgesperrt. Diese Form eignet sich besonders für enge Siedlungen oder Straßen mit nur einer Fahrspur.
Für die meisten Umzüge reichen diese beiden Varianten aus. In manchen Gegenden müssen aber auch Sondergenehmigungen eingeholt werden, beispielsweise wenn der Eingang zum Haus direkt an einer ausgewiesenen Parkfläche oder Fußgängerzone liegt. Tragen Sie bei der Genehmigung solche Besonderheiten am besten vor, dann gehen Sie auf Nummer Sicher.
Wie Sie nun wissen, wird eine gewisse Zeit bis zum Erhalt des Halteverbotes benötigt, in Ausnahmefällen vergehen sogar bis zu drei Wochen, bevor Sie die Bewilligung in den Händen halten. Unser Tipp: Sobald Sie wissen, dass Sie umziehen wollen, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde, wann Sie eine Parkverbotszone beantragen müssen, welche Fristen einzuhalten sind und welche Unterlagen gefordert werden.
Halteverbotsschilder können Sie nicht einfach in einem Geschäft oder im Internet kaufen. Diese erhalten Sie ausschließlich bei örtlichen Unternehmen aus dem Transportbereich. Erkundigen Sie sich bei der Behörde, wo genau Sie diese Schilder in Ihrem Einzugsgebiet erhalten können und welche Kosten mit der Beantragung und Aufstellung der Schilder verbunden sind. Auch hier gibt es nämlich teilweise große regionale Unterschiede.
Zwingend erforderlich ist es, dass auf dem Halteverbotsschild auch die Dauer des Parkverbots ersichtlich ist.
Außerdem sollten Sie die Schilder unverzüglich nach Ablauf der Frist, besser noch mit Beendigung der Umzugsarbeiten, entfernen, da Ihnen sonst empfindliche Strafen drohen können.
Für die Genehmigung, das Aufstellen der Schilder und die Anmietung der Schilder selbst fallen natürlich auch Gebühren an. Die Höhe der Gebühren ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bei Ihrer zuständigen Behörde auch über die Kosten.
Wir wünschen Ihnen einen entspannten Umzug!